Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für ab dem 03.11.2025 abgeschlossene Verträge mit den Plänen Starter, Growth und Scale. Für alle vor dem 03.11.2025 abgeschlossenen Verträge gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen: Link
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Nutzung – einschließlich der testweisen Nutzung – der von der Heyflow GmbH, Jungfernstieg 49, 20354 Hamburg, Deutschland, unter der Handelsregisternummer HRB 161040 angebotenen Dienste (nachfolgend „Heyflow“). Für alle Anfragen wenden Sie sich bitte an: [email protected].
Unsere Dienste richten sich ausschließlich an Unternehmen oder Personen, die in gewerblicher oder beruflicher Funktion handeln.
2. Definitionen
2.1 „Funnel“ bezeichnet ein webbasiertes, interaktives Formular zur Erfassung von Interessen oder Präferenzen an bestimmten Produkten oder Dienstleistungen.
2.2 „Kunde“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Dienste von Heyflow nutzt.
2.3 „Endnutzer“ bezeichnet eine Person, die mit einem vom Kunden bereitgestellten Funnel interagiert oder diesen nutzt.
2.4 „Besuch“ bezeichnet das Aufrufen eines Funnels durch einen Endnutzer.
2.5 „Antwort“ ist eine vom Endnutzer aktiv übermittelte Information innerhalb eines Funnels. Jede Übermittlung zählt als eine Antwort.
2.6 „Leistungsvertrag“ bezeichnet das kostenpflichtige Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Heyflow, das im Anschluss an eine Testphase abgeschlossen wird.
2.7 „Vertragsmonat“ bezeichnet den Zeitraum ab dem Tag des Vertragsabschlusses bis zum Ablauf des gleichen Kalendertags eines jeweiligen Folgemonats (bspw. vom 15.03. bis 15.04.). Existiert der so bestimmte Ablauftag nicht, endet der Vertragsmonat mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats (bspw. vom 31.01. bis 28./29.02.). Maßgeblich für die gewährte Nutzungszeit am Kalendertag ist die Uhrzeit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (bspw. 15.03. 15:30 Uhr bis 15.04. 15:29 Uhr).
2.8 „Vertragsjahr“ bezeichnet den Zeitraum ab dem Tag des Vertragsschlusses bis zum Ablauf desselben Tages eines jeweiligen Folgejahres (bspw. vom 15.03.2023 bis 15.03.2024). Maßgeblich für die gewährte Nutzungszeit am Kalendertag ist die Uhrzeit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (bspw. 15.03.2023 15:30 Uhr bis 15.03.2024 15:29 Uhr). Beginnt das Vertragsjahr am 29.02. eines Jahres, endet das jeweilige folgende Vertragsjahr am letzten Tag des Monats Februar.
2.9 „Vertragszeitraum“ bezeichnet einen Vertragsmonat oder ein Vertragsjahr.
2.10 „Plan” bezeichnet ein Bündel an Funktionen und Kontingenten an Funnels und Antworten. Heyflow bietet verschiedene Pläne mit unterschiedlichem Funktionsumfang und unterschiedlichen Kontingenten an Funnels und Antworten an. Eine aktuelle Übersicht aller verfügbaren Pläne ist unter https://heyflow.com/de/preise/ abrufbar
2.11 „Paket” bezeichnet eine oder mehrere Funktionen oder oder Kontingente an Antworten und Funnels, die zu einem Plan hinzugebucht werden können
2.12 „Upgrade“ bezeichnet bezeichnet den Wechsel zu einem höheren Plan oder eine sonstige Erhöhung des gebuchten oder individuell vereinbarten Leistungsumfangs.
2.13 „Downgrade“ bezeichnet den Wechsel in einen niedrigeren Plan oder eine sonstige Reduzierung des gebuchten oder individuell vereinbarten Leistungsumfangs.
2.14 „Traffic“ bezeichnet die Anzahl der Besuche eines oder mehrerer Funnels; wiederholte Besuche derselben Person gelten als mehrere Besuche.
2.15 „Testphase” bezeichnet einen kostenlosen Testzeitraum für das Heyflow-Produkt, der zeitlich oder nutzungsbezogen begrenzt sein kann. Während der Testphase können Nutzer auf Funktionen von Heyflow zugreifen und diese verwenden; bestimmte Funktionen können jedoch aus Sicherheits- oder technischen Gründen eingeschränkt oder nicht verfügbar sein.
2.16 „Response-Handler“ bezeichnet die über die Heyflow-App verbundene Weiterleitung von Antworten an externe Systeme oder Endpunkte.
2.17 „Sensitive Tag“ bezeichnet eine besondere Markierung von Datenabfragen, durch die diese nicht bei Heyflow gespeichert, sondern unmittelbar und ausschließlich an den Response-Handler weitergeleitet werden.
2.18 „First-in-First-out (FIFO)“ bezeichnet ein Verfahren, bei dem zusätzliche oder gespeicherte Antworten in der Reihenfolge ihres ursprünglichen Eingangs verarbeitet oder weitergeleitet werden.
3. Leistungsumfang, Pläne, Pakete, Zubuchungen, Upgrades, Downgrades, Verfügbarkeit
3.1 Heyflow bietet verschiedene Pläne (z. B. Starter, Growth, Scale, Enterprise) mit unterschiedlichem Funktionsumfang und Kontingent an Funnels und Antworten an. Die jeweils aktuellen Details sind unter https://heyflow.com/de/preise/ abrufbar.
3.2 Einige Pläne ermöglichen die optionale Hinzubuchung von Paketen. Eine Übersicht der einzelnen Pakete findet sich ebenfalls auf https://heyflow.com/de/preise/. Diese Pakete müssen vom Kunden ausdrücklich hinzugefügt werden und werden bei einem Planwechsel nicht automatisch übernommen. Bei Einleitung eines Planwechsels wird der Kunde über die Entfernung gebuchter Pakete informiert und aufgefordert, die gewünschten Pakete erneut auszuwählen.
3.3 Antworten und Funnel sind als zusätzliche Volumenbuchungen verfügbar. Die Anzahl der Antworten ist pro Vertragsmonat gemäß dem gewählten Plan oder einer individuellen vertraglichen Vereinbarung begrenzt. Kunden können zusätzliches Antwort-Kontingent entweder zu Beginn ihres Abonnements oder später buchen. Das zugebuchte Kontingent gilt für den jeweiligen Vertragsmonat bzw. bei Jahresverträgen für die verbleibende Dauer des Vertragsjahres. Funnel beziehen sich auf die Anzahl gleichzeitig veröffentlichter und aktiver Funnel im Kundenkonto. Funnel können ebenfalls durch zusätzliche Volumenbuchungen erweitert werden.
3.4 Kunden können – soweit von Heyflow jeweils angeboten – zwischen einer monatlichen, vierteljährlichen (quartalsweisen), halbjährlichen oder jährlichen Vertragslaufzeit wählen. Bei Verträgen mit monatlicher Laufzeit erfolgt die Abrechnung jeweils monatlich. Bei Verträgen mit vierteljährlicher (quartalsweiser), halbjährlicher oder jährlicher Laufzeit ist die Vergütung für die jeweilige Vertragsperiode im Voraus in einer Summe fällig und mit Zahlung abgegolten. Monatliche, vierteljährliche und halbjährliche Zahlungsmodalitäten können von Heyflow optional im Rahmen zeitlich befristeter Aktionen angeboten werden und begründen keinen dauerhaften Anspruch. Maßgeblich für die Preisgestaltung sind ausschließlich die jeweils gültigen Preise unter https://heyflow.com/de/preise/. Ein Wechsel von einer kürzeren zu einer längeren Vertragslaufzeit (z. B. von einem Monats- zu einem Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresvertrag) wird mit sofortiger Wirkung vollzogen. Ein Wechsel von einer längeren zu einer kürzeren Vertragslaufzeit (z. B. von einem Jahres-, Halbjahres- oder Vierteljahresvertrag zu einem Monatsvertrag) wird erst nach Ablauf der jeweils laufenden Vertragsperiode wirksam.
Planwechsel, Upgrade, Downgrade, Abrechnung
3.5 Plan-Upgrades werden, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, mit sofortiger Wirkung wirksam. Mit dem Upgrade beginnt ein neuer Vertragszeitraum.
3.6 Downgrades sowie das Entfernen von Paketen werden zum Ende des laufenden Vertragszeitraums wirksam.
3.7 Ein gleichzeitiges Plan-Downgrade und das Hinzufügen von Paketen setzt den Abrechnungszyklus nicht zurück. Hinzugefügte Pakete werden anteilig berechnet.
3.8 Ein Wechsel von einem Vertrag mit kürzerer Laufzeit zu einem Vertrag mit längerer Laufzeit (z. B. von Monats- zu Halbjahres- oder Jahresvertrag) führt stets dazu, dass der Vertragszeitraum zurückgesetzt und ein neuer Vertragszeitraum begonnen wird.
3.9 Beim Wechsel zu einem anderen Plan werden zuvor gebuchte Pakete automatisch entfernt. Der Kunde muss gewünschte Pakete manuell erneut hinzufügen.
Verfügbarkeit
3.10 Veröffentlichte Flows weisen eine durchschnittliche monatliche Verfügbarkeit von mindestens 99,5 % pro Vertragsmonat auf. Referenzwert ist ein durchgehender 24-Stunden-Betrieb. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit werden Ausfallzeiten in vollen Minuten berücksichtigt.
Überschreitung des Antwort-Kontingents
3.11 Wird das im jeweiligen Plan vorgesehene, zugebuchte oder individuell vereinbarte Antwort-Kontingent überschritten, gilt Folgendes:
Weitere Antworten werden nicht an den definierten Response-Handler weitergeleitet, sondern in der Datenbank von Heyflow gespeichert. Der Abruf zusätzlicher Antworten erfolgt nach dem First-in-First-out-Prinzip, sobald zusätzliches Antwort-Kontingent gebucht wird.
Ist für den Kunden das Sensitive Tag aktiviert und wird das Antwort-Kontingent überschritten, so wird das Sensitive Tag für diese Antworten deaktiviert. Diese Antworten werden gespeichert und können nach Erhöhung des Antwort-Kontingents wie vorgesehen übermittelt werden.
4. Nutzungsvoraussetzungen, Bestellvorgang, Vertragsabschluss
4.1 Voraussetzung für die Inanspruchnahme unserer Dienste ist die Erstellung eines Kundenkontos unter „https://app.heyflow.com“. Dabei müssen ein Name, eine geschäftliche E-Mail-Adresse und ein Passwort angegeben sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich unserer Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung (s. Ziffer 13 und Anhang I) und unsere Datenschutzerklärung bestätigt bzw. zur Kenntnis genommen werden. Nach Verifizierung der angegebenen E-Mail-Adresse ist der Registrierungsprozess abgeschlossen.
4.2 Das Vertragsverhältnis beginnt mit einer kostenlosen Testphase. Während oder im Anschluss an die Testphase kann der Kunde zu einem Leistungsvertrag übergehen, wobei er noch einmal eines unserer Pakete auswählen und sich für eine vertragsjährliche oder vertragsmonatliche Laufzeit entscheiden kann; der Kunde ist nicht an das ursprünglich für die Testphase ausgewählte Paket gebunden. Für den Abschluss eines Leistungsvertrages müssen im Kundenkonto eine Rechnungsadresse und Zahlungsinformationen angegeben und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich unserer Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung und unsere Datenschutzerklärung erneut bestätigt bzw. zur Kenntnis genommen werden.
5. Kundenkonto
5.1 Konten sind strikt persönlich und nicht übertragbar.
5.2 Login-Daten dürfen nicht weitergegeben werden.
5.3 Jeder Verdacht auf unbefugten Zugriff ist umgehend an [email protected] zu melden.
5.4 Mehrere Konten unter einem einzigen Servicevertrag müssen ausdrücklich vertraglich vereinbart sein und bedürfen der vorherigen Genehmigung.
5.5 Es ist strikt untersagt, mehrere Konten anzulegen, um die kostenlose Testphase mehrfach zu nutzen.
6. Laufzeit, Kündigung
6.1 Jahres-, halbjährliche und vierteljährliche (quartalsweise) Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweilige Vertragsperiode (bei Jahresverträgen um ein Jahr, bei Halbjahresverträgen um sechs Monate, bei vierteljährlichen Verträgen um drei Monate) zu den dann geltenden Bedingungen.
6.2 Monatsverträge verlängern sich automatisch, sofern sie nicht bis zum letzten Tag des laufenden Vertragsmonats gekündigt werden.
6.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist bleibt unberührt.
6.4 Kunden können ihren Vertrag über die Kontoverwaltung oder schriftlich kündigen; Kündigungen durch Heyflow erfolgen in schriftlicher Form.
7. Preise, Zahlungen, Zahlungsverzug
7.1 Die jeweils geltenden Preise sind unter https://heyflow.com/de/preise/ aufgeführt oder richten sich nach individueller vertraglicher Vereinbarung.
7.2 Heyflow behält sich das Recht vor, die Preise jährlich innerhalb eines bestehenden Vertrags anzupassen. Solche Anpassungen dürfen fünf Prozent (5 %) der jeweils geltenden Gebühren für den entsprechenden Service oder das jeweilige Abonnementmodell nicht überschreiten. Eine solche Preiserhöhung tritt zu Beginn des nächsten Vertragszeitraums in Kraft, vorausgesetzt, der Kunde wurde mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich darüber informiert. Diese Anpassung berücksichtigt etwaig gestiegene Kosten, fortlaufende Produktentwicklung sowie den gesteigerten Wert des angebotenen Services.
7.3 Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
7.4 Gewährte Rabatte können widerrufen werden, wenn der Kunde gegen vertragliche Pflichten oder die Nutzungsrichtlinien gemäß Ziffer 11 verstößt.
7.5 Bei Monatsverträgen wird monatlich im Voraus, bei Vierteljahresverträgen (quartalsweise) vierteljährlich im Voraus, bei Halbjahresverträgen halbjährlich im Voraus und bei Jahresverträgen jährlich im Voraus abgerechnet.
7.6 Für während eines laufenden Abrechnungszeitraums hinzugebuchte Bundles oder Zusatzvolumen erfolgt eine anteilige (zeitanteilige) Abrechnung.
7.7 Die Nutzung von Funktionen, für die der Kunde nur bei Aktivierung und pro tatsächlicher Nutzung zahlt (z. B. Telefonnummern-Verifizierung), wird monatlich im Nachhinein abgerechnet.
7.8 Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Kredit-/Debitkarte, Banküberweisung oder SEPA-Lastschrift. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen PCI DSS Level 1-zertifizierten Drittanbieter.
7.9 Rücklastschriften bei SEPA-Lastschriften verursachen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 EUR, die mit der folgenden Rechnung zu Lasten des Kunden verrechnet wird.
7.10 Rechnungen werden elektronisch erstellt und per E-Mail oder im Kundenkonto bereitgestellt.
7.11 Die Nichtnutzung der Dienste entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
7.12 Wird die in Ziffer 3.10 garantierte Verfügbarkeit veröffentlichter Funnel nicht erreicht und ist der Ausfall Heyflow zuzurechnen, kann der Kunde für jeden vollen Prozentpunkt der Unverfügbarkeit 5 % des monatlichen zu zahlenden Preises als Gutschrift abziehen. Die Geltendmachung muss schriftlich innerhalb von 30 Tagen nach Ende des betreffenden Vertragszeitraums erfolgen. Die Gutschrift wird im folgenden Vertragszeitraum verrechnet. Diese Regelung gilt nicht für Ausfälle, die auf Drittdienste oder auf Fälle höherer Gewalt gemäß Ziffer 16 zurückzuführen sind.
7.13 Bei ausbleibender Zahlung kann das Kundenkonto gesperrt oder gelöscht werden. Bleibt die Zahlung länger als zwei aufeinanderfolgende Monate aus, behält sich Heyflow das Recht vor, den Vertrag vollständig zu kündigen. Ein etwaiger Datenverlust infolge von Zugangsbeschränkungen oder Kündigung berechtigt nicht zu Schadensersatzansprüchen.
7.14 Bereits geleistete Zahlungen sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig – auch nicht bei vorzeitiger Vertragsbeendigung.
8. Geistiges Eigentum, Nutzungsrecht
8.1 Heyflow behält sämtliche Rechte an allem mit seinen Diensten verbundenen geistigen Eigentum. Kunden erhalten eine beschränkte, nicht-exklusive und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Dienste im vertraglich vereinbarten Umfang und für die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses.
8.2 Heyflow ist berechtigt, vom Kunden erstellte Flows zu Entwicklungs- und Optimierungszwecken zu analysieren und weiterzuverwenden. Inhalte, die vom Kunden hochgeladen werden, sowie nutzergenerierte Daten bleiben im Eigentum des Kunden; Heyflow erhebt hierauf keinerlei Eigentumsansprüche.
8.3 Heyflow bietet Funktionen zur KI-basierten Generierung von Marketingkampagnen an („AI Campaigns“), einschließlich der Erstellung von Bildern, Texten und Funnel. Der Kunde hat die rechtliche Zulässigkeit generierter AI Campaigns selbstständig zu überprüfen. Heyflow haftet nicht für die Verletzung der Rechte Dritter durch generierte AI Campaigns. Der Kunde stellt Heyflow von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung ihrer Rechte durch eine generierte AI Campaign frei.
9. Haftungsausschluss, Haftungsbeschränkung
9.1 Die Haftung von Heyflow für Schäden, bei denen ein Verschulden maßgeblich ist, unterliegt den folgenden Beschränkungen:
9.2 Heyflow haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, es sei denn, diese führt zur Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Dazu zählen insbesondere:
die rechtzeitige Bereitstellung der Heyflow-Dienste,
die Freiheit von Rechtsmängeln,
die Funktionsfähigkeit und Nutzbarkeit der Dienste sowie
Schutzpflichten zum Erhalt von Leib, Leben oder Eigentum des Kunden oder zur Ermöglichung oder Sicherstellung der vertragsgemäßen Nutzung der Dienste.
Wird Heyflow aufgrund der vorgenannten Bestimmungen haftbar gemacht, ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss vorhersehbar waren oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätten vorhergesehen werden können. In diesen Fällen ist die Gesamthaftung auf den Nettopreis beschränkt, den der Kunde im Rahmen des jeweiligen Vertrags in den zwölf (12) Monaten vor Eintritt des schädigenden Ereignisses tatsächlich an Heyflow gezahlt hat.
Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden – einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Geschäftsverluste, Datenverluste oder Reputationsschäden – besteht nur, wenn solche Schäden vertragstypisch und im konkreten Fall objektiv vorhersehbar waren. In keinem Fall haftet Heyflow für entfernte, zufällige oder spekulative Schäden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte von Heyflow.
9.3 Alle Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten gleichermaßen zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Heyflow.
9.4 Diese Regelung berührt nicht die gesetzlichen Rechte des Kunden im Falle von Mängeln.
9.5 Heyflow übernimmt keine Haftung für Inhalte, die vom Kunden erstellt oder eingebunden wurden. Sofern der Kunde Open-Source-Bibliotheken in seinen Flows verwendet, ist er allein für die Einhaltung der jeweiligen Lizenzbedingungen und -hinweise verantwortlich.
9.6 Sofern der Kunde Open-Source-Bibliotheken in seinen Funnels verwendet, ist er allein für die Einhaltung der jeweiligen Lizenzbedingungen und -hinweise verantwortlich. Heyflow schließt jegliche Haftung für Verstöße des Kunden gegen Open-Source-Lizenzbestimmungen ausdrücklich aus.
10. Logonutzung, Case Study
10.1 Sofern vertraglich vereinbart, darf Heyflow das aktuelle Unternehmenslogo des Kunden zu Referenzzwecken auf allen von Heyflow betriebenen Online-Plattformen verwenden – einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Website, Display-Anzeigen und Video-Werbung. Dieses Nutzungsrecht gilt bis zu 24 Monate nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
10.2 Sofern vertraglich vereinbart, ist Heyflow berechtigt, eine Case Study über den Kunden zu erstellen und zu veröffentlichen. Diese Case Study kann den konkreten Anwendungsfall, die Gründe für die Wahl von Heyflow sowie die Ausgangssituation vor Beginn der Zusammenarbeit beinhalten. Die Veröffentlichung kann in gedruckter Form oder als Video erfolgen. Dieses Nutzungsrecht besteht bis zu 24 Monate nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Mitwirkungspflichten des Kunden hinsichtlich inhaltlicher Freigabe und Unterstützung der Case Study werden gesondert geregelt.
11. Verpflichtung des Kunden zur rechtmäßigen Nutzung
Kunden sind verpflichtet, alle geltenden Gesetze sowie die Nutzungsrichtlinien von Heyflow einzuhalten. Insbesondere ist es untersagt:
Rechte Dritter zu verletzen, insbesondere geistige Eigentumsrechte oder Persönlichkeitsrechte;
rechtswidrige Inhalte zu erstellen oder hochzuladen;
auf die Dienste von Heyflow mit unautorisierten oder rechtswidrigen Methoden zuzugreifen;
Sicherheitsfunktionen, Zugriffskontrollen oder andere Schutzmaßnahmen von Heyflow, Partnern oder Dritten zu umgehen, zu deaktivieren oder zu beeinträchtigen;
nicht öffentliche Bereiche der Heyflow-Dienste, -Website oder -Infrastruktur zu betreten oder zu manipulieren;
Metadaten, Metatags, versteckte Texte oder sonstige Website-Informationen zu fälschen oder zu manipulieren;
die Herkunft von Inhalten zu verschleiern;
Inhalte, Elemente oder Bestandteile der Heyflow-Website oder -Dienste ohne Genehmigung zu kopieren, spiegeln, einbetten, vervielfältigen, weiterzuverkaufen, anzuzeigen oder anderweitig zu verwenden;
automatisierte Skripte, Bots, Crawler oder Data-Mining-Tools einzusetzen, um Inhalte oder Systeme von Heyflow zu extrahieren, zu analysieren oder mit ihnen zu interagieren – es sei denn, Heyflow stellt solche Werkzeuge ausdrücklich zur Verfügung;
sich als andere Personen auszugeben, Zugehörigkeiten zu Personen, Unternehmen oder Organisationen falsch darzustellen oder andere Nutzer bzw. Dritte zu belästigen oder zu verfolgen;
betrügerische, irreführende oder böswillige Aktivitäten auszuüben, einschließlich Phishing, Betrug oder der unberechtigten Erlangung sensibler Informationen;
unaufgeforderte oder unautorisierte Werbenachrichten, Kettenbriefe oder andere Formen von Spam zu versenden;
Schwachstellenscans, Lasttests oder Penetrationstests der Heyflow-Website oder -Plattform ohne vorherige schriftliche Zustimmung durchzuführen.
Bei einem Verstoß gegen eine der vorstehenden Bestimmungen behält sich Heyflow das Recht vor, den Vertrag mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
12. Fair-Use-Richtlinie für Traffic
12.1 Jeder Kunde verpflichtet sich, die Heyflow-Plattform im Rahmen eines fairen Nutzungsverhaltens hinsichtlich des Traffics zu verwenden. Als Traffic gilt die Anzahl der Besuche („Visits“) auf einem oder mehreren Funnels; wiederholte Besuche derselben Person gelten jeweils als eigenständige Visits.
12.2 Die Nutzung des Traffics wird monatlich überwacht. Überschreitet das aufkommende Traffic-Volumen die für das gewählte Plan-Level oder das angegebene Geschäftsmodell angemessenen Schwellenwerte erheblich – insbesondere bei mehr als 50.000 Visits pro Monat oder einem Verhältnis von mehr als 1.000 Visits pro 1 Antwort – kann von einer fairen Nutzung nicht mehr ausgegangen werden. In solchen Fällen behält sich Heyflow das Recht vor:
ein Upgrade auf ein höheres Paket oder die Buchung zusätzlichen Volumens zu empfehlen,
den Traffic-Zugriff vorübergehend einzuschränken oder zu drosseln, um die Stabilität der Plattform zu wahren,
eine Erläuterung zu den Traffic-Quellen und dem Nutzungskontext des Kunden anzufordern.
12.3 Kunden dürfen den Traffic nicht künstlich erhöhen oder bestehende Nutzungslimits durch automatisierte Mittel umgehen – insbesondere nicht durch Bots, Skripte oder wiederholende Auslösemechanismen.
12.4 Heyflow informiert den Kunden schriftlich, bevor Maßnahmen zur Durchsetzung der Fair-Use-Richtlinie ergriffen werden. Im Falle eines Widerspruchs kann der Kunde darlegen, dass seine Nutzung dem üblichen Nutzungsverhalten entspricht. Heyflow wird entsprechende Begründungen nach Treu und Glauben prüfen. Wiederholte oder besonders schwerwiegende Verstöße gegen diese Fair-Use-Richtlinie können zur Sperrung des Kontos oder Beendigung des Vertrags führen. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt in diesen Fällen nicht.
13. Datenschutz, Datenverarbeitung
13.1 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die vollständige Einhaltung aller anwendbaren Datenschutzgesetze und -vorschriften sicherzustellen – einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), den California Consumer Privacy Act (CCPA) sowie alle weiteren einschlägigen internationalen, nationalen oder lokalen Bestimmungen – sofern über Funnels personenbezogene Daten von Endnutzern verarbeitet werden.
13.2 Der Kunde ist selbst für die datenschutzrechtskonforme Einbindung und Verwendung von Flows und Information seiner Endnutzer verantwortlich. Heyflow trifft keine Rechtspflicht, dem Kunden Hinweise zur datenschutzrechtskonformen Einbindung und Verwendung von Funnels und/oder Information von Endnutzern zur Verfügung zu stellen. Soweit Heyflow derartige Hinweise gibt, geschieht dies unverbindlich und begründet keine Haftung Heyflows. Unberührt bleibt eine Haftung aus unerlaubter Handlung oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften.
13.3 Soweit Heyflow für den Kunden personenbezogene Endnutzerdaten verarbeitet, erfolgt dies auf der Grundlage von Heyflows Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung (Anhang I). Diese sind Bestandteil der AGB.
13.4 Heyflow nimmt bei der Auftragsverarbeitung die Dienste der in Anhang 3 der Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung (Anhang I zu diesen AGB) aufgeführten weiteren Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter) in Anspruch. Bei der Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern hält sich Heyflow an die in Artikel 28 (2) und (4) DS-GVO und in Ziffer 5.4 von Heyflows Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung genannten Bedingungen. Heyflow informiert den Kunden über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern. Ein Widerspruch des Kunden gegen eine beabsichtigte Änderung hinsichtlich der Hinzuziehung oder der Ersetzung von weiteren Unterauftragsverarbeitern ist nur zulässig, wenn Heyflow ein wichtiger Grund nachgewiesen wird. Ein wichtiger Grund liegt nur vor, wenn die Änderung für den Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Seiten nicht zumutbar ist. Der Kunde kann nur innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen, nachdem er von Heyflow über die Änderung informiert wurde, in Textform Widerspruch einlegen. Im Falle eines zulässigen Widerspruchs liegt es im Ermessen Heyflows
die Verarbeitung ohne die geplante Änderung selbst oder über einen von Heyflow mit der Genehmigung des Kunden beauftragten Unterauftragsverarbeiter weiterzuführen oder
alle Maßnahmen zu ergreifen, um den vom Kunden geltend gemachten Widerspruchsgrund zu beseitigen, den Kunden darüber zu informieren und erneut ein entsprechendes Widerspruchsrecht einzuräumen sowie die Verarbeitung mit der geplanten Änderung fortzusetzen, wenn entweder (i) die neue Widerspruchsfrist ohne einen erneuten Widerspruch des Kunden abgelaufen ist oder (ii) Heyflow lediglich die vom Kunden vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt hat. Liegt ein zulässiger Widerspruchsgrund vor und ergreift Heyflow keine Maßnahmen zur Behebung des Widerspruchsgrunds, wird dem Kunden im Zeitraum von 14 Tagen nach Fristende die Möglichkeit einer Sonderkündigung des Vertragsverhältnisses eingeräumt.
13.5 Heyflow ist berechtigt, anonymisierte Nutzungsdaten (z. B. Anzahl der Visits, Absprungraten, Gerätetypen) zu erheben und zu analysieren, um die Dienste zu optimieren. In diesem Zusammenhang werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet.
13.6 Der Kunde bestimmt selbst, wohin die Antworten der Endnutzer weitergeleitet werden. Standardmäßig erfolgt die Übermittlung per E-Mail.
13.7 Heyflow vertraut auf die Dienste des externen Datenschutzdienstleisters Proliance GmbH:
PROLIANCE GmbH
Dominik Fürkner
www.datenschutzexperte.de
Leopoldstr. 21
80802 München
[email protected]
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder den über unsere Dienste geschlossenen Verträgen entstehen, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten gemäß vorstehender Regelung ist Hamburg.
15. Änderung der AGB
Wir behalten uns vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Soweit die Änderungen nicht lediglich vorteilhaft für Kunden sind, werden sie über Änderungen informiert. Mehr als unwesentliche Änderungen, insbesondere solche, die sich auf die Rechte des Kunden auswirken, werden erst dann wirksam, wenn der Kunde ihnen zugestimmt haben.
16. Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen), soweit diese Nichterfüllung oder Verzögerung auf Ereignisse oder Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen („Ereignis höherer Gewalt“). Solche Ereignisse umfassen insbesondere – aber nicht abschließend – Naturkatastrophen (wie Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme oder Brände), Krieg, bewaffnete Konflikte, Terrorismus, zivile Unruhen, Arbeitskämpfe oder Streiks, Pandemien oder Epidemien, behördliche Maßnahmen oder Einschränkungen, Embargos, Ausfälle oder Verzögerungen bei Lieferanten oder Subunternehmern, großflächige Internetausfälle, Denial-of-Service-Angriffe, Cybersecurity-Vorfälle sowie Strom- oder Versorgungsausfälle.
Die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich schriftlich über das Ereignis zu informieren, sobald sie davon Kenntnis erlangt, und sich nach Kräften darum zu bemühen, die Auswirkungen des Ereignisses zu minimieren. Die Leistungspflicht ist für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt sowie für den angemessenen Zeitraum zur Wiederaufnahme der Leistungserbringung ausgesetzt.
Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als dreißig (30) aufeinanderfolgende Tage an und wird dadurch die Fähigkeit der betroffenen Partei zur Vertragserfüllung wesentlich beeinträchtigt, so ist jede Partei berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei ohne Haftung zu kündigen.