Allgemeine Geschäftsbedingungen

Status: August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Nutzung – einschließlich der testweisen Nutzung – der von der Heyflow GmbH, Jungfernstieg 49, 20354 Hamburg, Deutschland, unter der Handelsregisternummer HRB 161040 angebotenen Dienste (nachfolgend „Heyflow“, „wir“ oder „uns“). Für alle Anfragen wenden Sie sich bitte an: [email protected].

Unsere Dienste richten sich ausschließlich an Unternehmen oder Personen, die in gewerblicher oder beruflicher Funktion handeln.

2. Definitionen

2.1. „Funnel“ bezeichnet ein webbasiertes, interaktives Formular zur Erfassung von Interessen oder Präferenzen an bestimmten Produkten oder Dienstleistungen.

2.2. „Kunde“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Dienste von Heyflow nutzt.

2.3. „Endnutzer“ bezeichnet eine Person, die mit einem vom Kunden bereitgestellten Funnel interagiert oder diesen nutzt.

2.4. „Besuch“ bezeichnet das Aufrufen eines Funnels durch einen Endnutzer.

2.5. „Antwort“ ist eine vom Endnutzer aktiv übermittelte Information innerhalb eines Funnels. Jede Übermittlung zählt als eine Antwort.

2.6. „Partial Submits“ bezeichnet eine optionale Funktionalität, die bei Aktivierung für einen Funnel bewirkt, dass mehrere Übermittlungen desselben Endnutzers innerhalb einer einzelnen Funnel-Sitzung zusammengefasst und als eine einzige Antwort gezählt werden, anstatt separat gezählt zu werden.

2.7. „Response Handler“ bezeichnet eine optionale Integration, die von einem Kunden konfiguriert und aktiviert werden kann und die, wenn aktiv, Antworten an das konfigurierte Zielsystem weiterleitet.

2.8. „First-in-First-out (FIFO)“ bezeichnet ein Verfahren, bei dem zusätzliche oder gespeicherte Antworten in der Reihenfolge ihres ursprünglichen Eingangs verarbeitet oder weitergeleitet werden.

2.9. „Traffic“ bezeichnet die Anzahl der Besuche eines oder mehrerer Funnels; wiederholte Besuche derselben Person gelten als mehrere Besuche.

2.10. „Testphase“ bezeichnet einen kostenlosen Testzeitraum für Heyflows Produkt, der zeitlich, nutzungsbezogen und/oder funktionsbezogen begrenzt sein kann. Während der Testphase können Nutzer auf Funktionen zugreifen und diese verwenden; bestimmte Funktionen können jedoch aus Sicherheits- oder technischen Gründen eingeschränkt oder nicht verfügbar sein.

2.11. „Leistungsvertrag“ bezeichnet die entgeltliche vertragliche Vereinbarung zwischen Heyflow und einem Kunden über die Nutzung der Services von Heyflow, unabhängig davon, ob diese unmittelbar oder im Anschluss an eine Testphase geschlossen wird.

2.12. „Vertragsmonat“ (auch als „Monatsvertrag“ bezeichnet) bezeichnet den Zeitraum ab dem Tag des Vertragsabschlusses bis zum Ablauf des gleichen Kalendertags eines jeweiligen Folgemonats (bspw. vom 15.03. bis 15.04.). Existiert der so bestimmte Ablauftag nicht, endet der Vertragsmonat mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats (bspw. vom 31.01. bis 28./29.02.). Maßgeblich für die gewährte Nutzungszeit am Kalendertag ist die Uhrzeit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (bspw. 15.03. 15:30 Uhr bis 15.04. 15:29 Uhr).

2.13. „Vertragsquartal“ (auch als „vierteljährlicher Vertrag“ bezeichnet) bezeichnet einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Vertragsmonaten, berechnet nach demselben Grundsatz wie in der Definition des Vertragsmonats festgelegt (bspw. vom 15.03. bis 15.06.; existiert der entsprechende Kalendertag im dritten Monat nicht, endet der Zeitraum mit dem letzten Kalendertag dieses Monats).

2.14. „Vertragshalbjahr“ (auch als „halbjährlicher Vertrag“ bezeichnet) bezeichnet einen Zeitraum von sechs aufeinanderfolgenden Vertragsmonaten, berechnet nach demselben Grundsatz wie in der Definition des Vertragsmonats festgelegt (bspw. vom 15.03. bis 15.09.; existiert der entsprechende Kalendertag im sechsten Monat nicht, endet der Zeitraum mit dem letzten Kalendertag dieses Monats).

2.15. „Vertragsjahr“ (auch als „Jahresvertrag“ bezeichnet) bezeichnet den Zeitraum ab dem Tag und der Uhrzeit des Vertragsschlusses bis zum Ablauf desselben Kalendertags im jeweiligen Folgejahr (bspw. vom 15.03.2025, 15:30 Uhr, bis 15.03.2026, 15:29 Uhr), berechnet nach demselben Grundsatz wie in der Definition des Vertragsmonats festgelegt. Beginnt ein Vertragsjahr am 29.02. eines Jahres, endet das jeweilige folgende Vertragsjahr entsprechend diesem Grundsatz am letzten Tag des Monats Februar.

2.16. „Vertragszeitraum“ bezeichnet einen Vertragsmonat, ein Vertragsquartal, ein Vertragshalbjahr oder ein Vertragsjahr, je nach den im Leistungsvertrag vereinbarten Modalitäten.

2.17. „Plan“ bezeichnet ein Bündel an Funktionen und Kontingenten an Funnels und Antworten. Heyflow bietet verschiedene Pläne mit unterschiedlichem Funktionsumfang und unterschiedlichen Kontingenten an Funnels und Antworten sowie unterschiedlichen Preisen an. Eine aktuelle Übersicht aller verfügbaren Pläne ist unter https://heyflow.com/de/preise/ abrufbar.

2.18. „Paket“ bezeichnet eine oder mehrere Funktionen oder Kontingente an Antworten und Funnels, die zu einem Plan hinzugebucht werden können.

2.19. „Upgrade“ bezeichnet den Wechsel zu einem höheren Plan oder eine sonstige Erhöhung des gebuchten oder individuell vereinbarten Leistungsumfangs, wirksam mit sofortiger Wirkung.

2.20. „Downgrade“ bezeichnet den Wechsel in einen niedrigeren Plan oder eine sonstige Reduzierung des gebuchten oder individuell vereinbarten Leistungsumfangs, wirksam erst zum Ende des laufenden Vertragszeitraums.

2.21. „Heyflow Credits“ bezeichnet eine Verbrauchseinheit zur Messung und Begrenzung der Nutzung von Heyflow-Funktionen. Jede Interaktion mit einer Heyflow-Funktion kann eine bestimmte Anzahl von Heyflow Credits verbrauchen. Jeder Plan sowie die kostenlose Testphase umfassen ein festgelegtes Kontingent an Heyflow Credits. Die jeweils aktuelle Zuteilung pro Plan ist unter https://heyflow.com/de/preise/ abrufbar.

2.22. „Programmatic Interface“ bezeichnet jede Schnittstelle mit Ausnahme der Standard-Weboberfläche der Heyflow App, über die ein Kunde oder ein auf Anweisung des Kunden handelndes Werkzeug auf das Kundenkonto zugreifen, dieses konfigurieren oder verwalten kann, einschließlich einer Programmierschnittstelle (Application Programming Interface, API), einer Kommandozeilenschnittstelle (Command Line Interface, CLI) und einer MCP Integration.

2.23. „MCP Integration“ bezeichnet eine Programmatic Interface, die über das Model Context Protocol (MCP) oder ein funktional gleichwertiges Protokoll eingerichtet wird und über die ein AI-Assistent eines Drittanbieters (z. B. Claude oder ChatGPT), der vom Kunden im Rahmen einer eigenen Vereinbarung mit dem jeweiligen Anbieter betrieben wird, auf Anweisung des Kunden auf das Kundenkonto zugreifen kann, um Funnels einzusehen, zu erstellen, zu bearbeiten, zu veröffentlichen oder anderweitig zu verwalten.

2.24. „AI Output“ bezeichnet Inhalte, Design, Struktur, bedingte Logik, Weiterleitungen (Routing) oder sonstige Konfigurationen eines Funnels, die mithilfe des eigenen AI-Assistenten von Heyflow oder eines über eine MCP Integration oder eine andere Programmatic Interface zugänglichen AI-Assistenten eines Drittanbieters erstellt, vorgeschlagen oder verändert werden.

2.25. „Organisation“ bezeichnet einen gemeinsamen Arbeitsbereich innerhalb von Heyflow, der sämtliche Funnels, Kampagnen und Teammitglieder eines Kunden umfasst. Eine Organisation ermöglicht mehreren Nutzern die Zusammenarbeit unter einem einzigen Konto, wobei der Zugriff durch rollenbasierte Berechtigungen geregelt wird.

2.26. „Organisationsrolle“ bezeichnet die einem Nutzer innerhalb einer Organisation zugewiesene Berechtigungsstufe, die den Umfang seines Zugriffs und seiner Funktionen bestimmt. Jede Organisation muss mindestens einen Nutzer mit der Rolle „Owner“ (Inhaber) haben; diese Rolle umfasst die Verwaltung von Mitgliedern, Einstellungen und Abrechnung. Heyflow kann von Zeit zu Zeit weitere Organisationsrollen mit abweichendem Funktionsumfang festlegen, ändern und anbieten, wie in der Heyflow App jeweils angewendet.

2.27. „Consumption-Based Pricing“ bezeichnet ein Abrechnungsmodell, nach dem die Nutzung einer volumenbasierten Ressource (Antworten, Besuche/Traffic oder Heyflow Credits), soweit sie das im Plan des Kunden oder in zusätzlich erworbenen Paketen enthaltene Volumen innerhalb eines Vertragszeitraums übersteigt, automatisch und zum jeweils geltenden Preis pro Einheit gemäß Ziffer 7.15 abgerechnet wird, sofern der Kunde keine zusätzlichen Pakete erwirbt.

3. Leistungsumfang, Pläne, Pakete und zusätzliche Buchungen

3.1. Heyflow bietet eine Reihe von Plänen mit unterschiedlichem Funktionsumfang und unterschiedlichen Volumengrenzen an. Eine aktuelle Übersicht aller verfügbaren Pläne und der jeweiligen Grenzen ist unter https://heyflow.com/de/preise/ abrufbar.

3.2. Einige Pläne ermöglichen die optionale Hinzubuchung von Paketen. Diese Pakete müssen vom Kunden ausdrücklich hinzugefügt werden und werden bei einem Planwechsel nicht automatisch übernommen. Bei Einleitung eines Planwechsels wird der Kunde über die Entfernung gebuchter Pakete informiert und aufgefordert, die gewünschten Pakete erneut auszuwählen.

3.3. Antworten, Besuche und Funnel sind als zusätzliche Volumenbuchungen verfügbar. Das Kontingent an Antworten und Besuchen ist pro Vertragsmonat gemäß dem gewählten Plan oder einer individuellen vertraglichen Vereinbarung begrenzt und kann als Paket hinzugebucht werden – entweder zu Beginn eines Abonnements oder während eines laufenden Leistungsvertrags. Einmal erworben, erhöhen zusätzliche Antwort- oder Besuchspakete das enthaltene Kontingent des Kunden für den Rest des laufenden Vertragszeitraums und gelten automatisch auch für jeden nachfolgenden Vertragszeitraum weiter, wodurch das enthaltene Kontingent des Kunden dauerhaft erhöht wird, bis das Paket entfernt wird. Die Entfernung eines Pakets stellt ein Downgrade dar und wird entsprechend wirksam. Die Anzahl der Funnel bezieht sich auf die Anzahl gleichzeitig veröffentlichter und aktiver Funnel im Kundenkonto; auch diese Anzahl kann durch zusätzliche Volumenbuchungen erhöht werden.

3.4. Kunden können – soweit von Heyflow jeweils angeboten – zwischen einer monatlichen, vierteljährlichen (quartalsweisen), halbjährlichen oder jährlichen Vertragslaufzeit wählen. Bei Verträgen mit monatlicher Laufzeit erfolgt die Abrechnung jeweils monatlich. Bei Verträgen mit vierteljährlicher (quartalsweiser), halbjährlicher oder jährlicher Laufzeit ist die Vergütung für die jeweilige Vertragsperiode im Voraus in einer Summe fällig und mit Zahlung abgegolten. Monatliche, vierteljährliche und halbjährliche Zahlungsmodalitäten können von Heyflow optional im Rahmen zeitlich befristeter Aktionen angeboten werden und begründen keinen dauerhaften Anspruch. Maßgeblich für die Preisgestaltung sind ausschließlich die jeweils gültigen Preise unter https://heyflow.com/de/preise/.

Ein Wechsel von einer kürzeren zu einer längeren Vertragslaufzeit (z. B. von einem Monats- zu einem Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresvertrag) wird mit sofortiger Wirkung vollzogen. Ein Wechsel von einer längeren zu einer kürzeren Vertragslaufzeit (z. B. von einem Jahres-, Halbjahres- oder Vierteljahresvertrag zu einem Monatsvertrag) wird erst nach Ablauf der jeweils laufenden Vertragsperiode wirksam.

Plananpassung und Zahlung

3.5. Plan-Upgrades werden, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, mit sofortiger Wirkung wirksam. Mit dem Upgrade beginnt ein neuer Vertragszeitraum.

3.6. Downgrades sowie das Entfernen von Paketen werden zum Ende des laufenden Vertragszeitraums wirksam.

3.7. Ein gleichzeitiges Plan-Downgrade und das Hinzufügen von Paketen setzt den Abrechnungszyklus nicht zurück. Hinzugefügte Pakete werden anteilig berechnet.

3.8. Ein Wechsel von einem Vertrag mit kürzerer Laufzeit zu einem Vertrag mit längerer Laufzeit (z. B. von Monats- zu Halbjahres- oder Jahresvertrag) führt stets dazu, dass der Vertragszeitraum zurückgesetzt und ein neuer Vertragszeitraum begonnen wird.

3.9. Beim Wechsel zu einem anderen Plan werden zuvor gebuchte Pakete automatisch entfernt. Der Kunde muss gewünschte Pakete manuell erneut hinzufügen.

Verfügbarkeit

3.10. Veröffentlichte Funnel weisen eine durchschnittliche monatliche Verfügbarkeit von mindestens 99,5 % pro Vertragsmonat auf. Referenzwert ist ein durchgehender 24-Stunden-Betrieb. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit werden Ausfallzeiten in vollen Minuten berücksichtigt.

3.11. Ist der Kunde keinem Consumption-Based Pricing nach Ziffer 7 unterworfen, werden weitere Antworten nicht an den definierten Response Handler weitergeleitet, sondern in der Datenbank von Heyflow gespeichert. Der Abruf zusätzlicher Antworten erfolgt nach dem First-in-First-out-Prinzip, sobald zusätzliches Antwort-Kontingent gebucht wird.

3.12. Ist der Kunde einem Consumption-Based Pricing nach Ziffer 7 unterworfen, werden Antworten, die das Plan- oder Paketkontingent übersteigen, weiterhin wie konfiguriert weitergeleitet und verarbeitet und gemäß Ziffer 7 abgerechnet.

3.13. Kontingentdurchsetzung – Vorübergehende Deaktivierung der Veröffentlichung: Übersteigt der Verbrauch einer volumenabhängigen Ressource (Antworten, Besuche oder Heyflow Credits) durch den Kunden innerhalb eines Vertragsmonats das jeweils enthaltene Kontingent um mehr als fünf Prozent (5 %) und hat der Kunde weder zusätzliche Volumenpakete erworben noch unterliegt er einem Consumption-Based Pricing nach Ziffer 7, ist Heyflow berechtigt, einen oder mehrere Funnel des Kunden vorübergehend zu deaktivieren (unpublish). Eine solche Maßnahme stellt eine verhältnismäßige und reversible Maßnahme zur Kontingentdurchsetzung dar und begründet keine Vertragsverletzung durch Heyflow. Heyflow informiert den Kunden vor Ausübung dieses Rechts vorab schriftlich, außer wenn ein sofortiges Handeln erforderlich ist, um unverhältnismäßige Schäden für die Plattform oder andere Kunden zu verhindern. Betroffene Funnel werden automatisch zu Beginn des nächsten Abrechnungszyklus oder unmittelbar nach Erwerb ausreichenden zusätzlichen Kontingents wieder aktiviert, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Der Kunde kann der Maßnahme schriftlich widersprechen; Heyflow prüft entsprechende Einwände nach Treu und Glauben.

4. Kundenkonto, Bestellvorgang und Vertragsabschluss

4.1. Für die Nutzung unserer Dienste ist die Registrierung eines Kundenkontos über https://app.heyflow.com/signup oder einen anderen von Heyflow bereitgestellten Registrierungskanal erforderlich, einschließlich über eine Programmatic Interface (z. B. eine API, eine CLI oder eine MCP Integration). Dabei sind die vom jeweiligen Registrierungskanal geforderten Angaben zu machen, wozu der Name des Kunden, eine geschäftliche E-Mail-Adresse und ein sicheres Passwort oder ein gleichwertiges Zugangsmittel (z. B. ein API-Schlüssel oder ein Authentifizierungstoken) gehören können. Die Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie zu unserer Datenschutzerklärung ist unabhängig vom genutzten Registrierungskanal verpflichtend und muss über den vom jeweiligen Kanal bereitgestellten Bestätigungsmechanismus (z. B. eine Checkbox, einen API-Parameter oder eine Bestätigungsabfrage in der CLI) ausdrücklich erklärt werden. Zur Vermeidung von Zweifeln gilt eine Bestätigung, die über eine im Auftrag des Kunden initiierte Programmatic Interface erfolgt, gemäß Ziffer 5 als eigene Zustimmung des Kunden.

4.2. Das Vertragsverhältnis beginnt mit einer kostenlosen Testphase. Während oder im Anschluss an die Testphase kann der Kunde zu einem Leistungsvertrag übergehen, wobei er noch einmal eines unserer Pakete auswählen und sich für eine angebotene Laufzeit entscheiden kann; der Kunde ist nicht an das ursprünglich für die Testphase ausgewählte Paket gebunden. Für den Abschluss eines Leistungsvertrages müssen im Kundenkonto eine Rechnungsadresse und Zahlungsinformationen angegeben und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich unserer Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung und unsere Datenschutzerklärung erneut bestätigt bzw. zur Kenntnis genommen werden.

5. Kundenkonto

5.1. Organisationen und Team-Zugriff. Kunden können weitere Nutzer einladen, um innerhalb ihrer Organisation zusammenzuarbeiten. Jedem eingeladenen Nutzer wird bei Annahme der Einladung automatisch eine Organisationsrolle gemäß Ziffer 2 zugewiesen. Für alle Organisationen gelten die folgenden Regeln:

  • Jede Organisation muss mindestens einen Owner (Inhaber) haben. Die Inhaberschaft kann auf einen anderen Nutzer innerhalb der Organisation übertragen werden.

  • Login-Daten bleiben strikt persönlich.

  • Der Owner bestimmt, welche Teammitglieder auf über bestimmte Funnel erfasste Endnutzerdaten zugreifen können. Der Zugriff auf Endnutzerdaten kann pro Funnel eingeschränkt werden, unabhängig von der Organisationsrolle des jeweiligen Nutzers.

  • Die Erstellung mehrerer Konten zur Umgehung von Nutzungsgrenzen oder zum Erhalt zusätzlicher Testkontingente ist untersagt.

5.2. Jeder Verdacht auf unbefugten Zugriff ist umgehend an [email protected] zu melden.

5.3. Kunden können eine Programmatic Interface zum Zugriff auf ihr Konto autorisieren. Für diesen Zweck ausgegebene Zugangsdaten oder Token unterliegen denselben Vertraulichkeitspflichten wie die Login-Daten des Kontos. Handlungen, die über eine Programmatic Interface unter Verwendung der Zugangsdaten, Token oder einer sonstigen Form der Authentifizierung des Kunden vorgenommen werden – einschließlich der Erstellung, Änderung, Veröffentlichung oder Löschung von Funnels – gelten als Handlungen des Kunden, unabhängig davon, ob sie unmittelbar durch einen Nutzer des Kunden, durch ein Skript oder Werkzeug oder durch einen auf Anweisung dieses Nutzers handelnden AI-Assistenten veranlasst wurden.

6. Laufzeit und Kündigung

6.1. Jahres-, halbjährliche und vierteljährliche (quartalsweise) Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweilige Vertragsperiode (bei Jahresverträgen um ein Jahr, bei Halbjahresverträgen um sechs Monate, bei vierteljährlichen Verträgen um drei Monate) zu den dann geltenden Bedingungen.

6.2. Monatsverträge verlängern sich automatisch, sofern sie nicht bis zum letzten Tag des laufenden Vertragsmonats gekündigt werden.

6.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist bleibt unberührt.

6.4. Kunden können ihren Vertrag über die Kontoverwaltung oder schriftlich kündigen; Kündigungen durch Heyflow erfolgen in schriftlicher Form.

7. Preise, Zahlungen und Zahlungsverzug

7.1.Die jeweils geltenden Preise sind unter https://heyflow.com/de/preise/ aufgeführt oder richten sich nach individueller vertraglicher Vereinbarung.

7.2. Heyflow behält sich das Recht vor, die Preise jährlich innerhalb eines bestehenden Vertrags anzupassen. Solche Anpassungen dürfen fünf Prozent (5 %) der jeweils geltenden Gebühren für den entsprechenden Service oder das jeweilige Abonnementmodell nicht überschreiten. Eine solche Preiserhöhung tritt zu Beginn des nächsten Vertragszeitraums in Kraft, vorausgesetzt, der Kunde wurde mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich darüber informiert. Diese Anpassung berücksichtigt etwaig gestiegene Kosten, fortlaufende Produktentwicklung sowie den gesteigerten Wert des angebotenen Services.

7.3. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

7.4. Gewährte Rabatte können widerrufen werden, wenn der Kunde gegen vertragliche Pflichten oder die Nutzungsrichtlinien gemäß Ziffer 11 verstößt.

7.5. Bei Monatsverträgen wird monatlich im Voraus, bei Vierteljahresverträgen (quartalsweise) vierteljährlich im Voraus, bei Halbjahresverträgen halbjährlich im Voraus und bei Jahresverträgen jährlich im Voraus abgerechnet.

7.6. Für während eines laufenden Abrechnungszyklus hinzugebuchte Pakete und Volumenbuchungen erfolgt eine anteilige Abrechnung.

7.7. Die Nutzung von Funktionen, für die der Kunde nur bei Aktivierung und pro Nutzung zahlt (z. B. Telefonnummern-Verifizierung), wird monatlich im Nachhinein abgerechnet.

7.8. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Kredit-/Debitkarte, Banküberweisung oder SEPA-Lastschrift. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen PCI DSS Level 1-zertifizierten Drittanbieter.

7.9. Rücklastschriften bei SEPA-Lastschriften verursachen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 EUR, die mit der folgenden Rechnung zu Lasten des Kunden verrechnet wird.

7.10. Rechnungen werden elektronisch erstellt und per E-Mail übermittelt und im Kundenkonto bereitgestellt.

7.11. Die Nichtnutzung der Dienste entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

7.12. Wird die in Ziffer 3.10 garantierte Verfügbarkeit veröffentlichter Funnel nicht erreicht und ist der Ausfall Heyflow zuzurechnen, kann der Kunde für jeden vollen Prozentpunkt der Unverfügbarkeit 5 % des monatlichen zu zahlenden Preises als Gutschrift abziehen. Die Geltendmachung muss schriftlich innerhalb von 30 Tagen nach Ende des betreffenden Vertragszeitraums erfolgen. Die Gutschrift wird im folgenden Vertragszeitraum verrechnet. Diese Regelung gilt nicht für Ausfälle, die auf Drittdienste oder auf Fälle höherer Gewalt gemäß Ziffer 16 zurückzuführen sind.

7.13. Bei ausbleibender Zahlung kann das Kundenkonto gesperrt oder gelöscht werden. Bleibt die Zahlung länger als zwei aufeinanderfolgende Monate aus, behält sich Heyflow das Recht vor, den Vertrag vollständig zu kündigen. Ein etwaiger Datenverlust infolge von berechtigter Zugangsbeschränkungen oder Kündigung berechtigt nicht zu Schadensersatzansprüchen.

7.14. Bereits geleistete Zahlungen sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig – auch nicht bei vorzeitiger Vertragsbeendigung.

7.15. Consumption-Based Pricing. Überschreitet die Nutzung von Antworten, Besuchen (Traffic) oder Heyflow Credits durch einen Kunden das im jeweiligen Plan oder in zusätzlich erworbenen Paketen enthaltene Kontingent innerhalb eines Vertragszeitraums, gilt Folgendes:

  • Kunden können jederzeit zusätzliche Volumenpakete über die Heyflow App oder im Wege einer schriftlichen Vereinbarung erwerben. Einmal erworben, erhöht ein Paket das enthaltene Kontingent des Kunden für den restlichen laufenden Vertragszeitraum und gilt automatisch auch für jeden nachfolgenden Vertragszeitraum weiter, wodurch das enthaltene Kontingent des Kunden dauerhaft erhöht wird, bis es entfernt wird. Die Entfernung eines Pakets stellt ein Downgrade dar und wird entsprechend wirksam.

  • Werden keine zusätzlichen Pakete erworben, wird diese Nutzung automatisch im Rahmen des Consumption-Based Pricing zum jeweils geltenden Preis pro Einheit abgerechnet, wie unter https://heyflow.com/de/preise/ veröffentlicht.

  • Der Verbrauch nach dieser Ziffer wird auf Basis eines Vertragsmonats berechnet, unabhängig von der Laufzeit des Plans des Kunden (z. B. monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich). Im Rahmen des Consumption-Based Pricing abgerechnete Gebühren werden nachträglich (post-paid) am Ende jedes Vertragsmonats abgerechnet, in dem die Nutzung erfolgt ist, und als separate, eigenständige Rechnung unabhängig vom Abrechnungszyklus der Grundgebühr des Kunden ausgestellt. Solche Gebühren unterliegen denselben Zahlungsbedingungen wie die Grundgebühr des Abonnements.

  • Sämtliche im Rahmen des Consumption-Based Pricing abgerechneten Gebühren sind nicht erstattungsfähig.

  • Heyflow wird sich in wirtschaftlich zumutbarem Rahmen bemühen, Benachrichtigungen zu versenden, wenn sich ein Kunde seinem enthaltenen Kontingent nähert oder dieses erreicht.

8. Geistiges Eigentum und Nutzungsrecht

8.1. Heyflow behält sämtliche Rechte an allem mit seinen Diensten verbundenen geistigen Eigentum. Kunden erhalten eine beschränkte, nicht-exklusive und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Dienste im vertraglich vereinbarten Umfang und für die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses.

8.2. Heyflow ist berechtigt, vom Kunden erstellte Funnel – einschließlich ihrer Struktur, ihres Designs, ihrer Konfiguration und ihrer Inhalte – zu Entwicklungs-, Optimierungs- sowie zu Zwecken des Trainings und der Verbesserung von AI-Modellen zu nutzen. Heyflow erhebt keinen Anspruch auf das Eigentum an vom Kunden hochgeladenen Inhalten oder von Nutzern erzeugten Daten. Zur Vermeidung von Zweifeln umfasst dies nicht personenbezogene Daten, die Endnutzer über einen Funnel übermitteln („Antworten“), und Heyflow wird solche Daten unter keinen Umständen für das Training, die Feinabstimmung oder die Verbesserung eines AI-Modells verwenden.

8.3. AI-Funktionen basieren auf Modellen von Drittanbietern. Heyflow gewährleistet nicht die durchgehende Verfügbarkeit, Richtigkeit oder Ausgabequalität dieser Anbieter und haftet nicht für Unterbrechungen, Änderungen oder eine Einstellung des Angebots, die auf diese Anbieter zurückzuführen sind. Dies gilt gleichermaßen für AI Output. Die Verarbeitung durch solche Anbieter richtet sich nach den Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung, einschließlich etwaiger Standardvertragsklauseln; die jeweiligen Anbieter sind unter den Unterauftragsverarbeitern in Anhang 3 der Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung aufgeführt bzw. werden dort aufgeführt.

9. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung

9.1. Die Haftung von Heyflow für Schäden, bei denen ein Verschulden maßgeblich ist, unterliegt den in dieser Ziffer 9 genannten Beschränkungen.

9.2. Heyflow haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, es sei denn, diese führt zur Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Dazu zählen insbesondere:

  • die rechtzeitige Bereitstellung der Heyflow-Dienste,

  • die Freiheit von Rechtsmängeln,

  • die Funktionsfähigkeit und Nutzbarkeit der Dienste sowie

  • Schutzpflichten zum Erhalt von Leib, Leben oder Eigentum des Kunden oder zur Ermöglichung oder Sicherstellung der vertragsgemäßen Nutzung der Dienste.

9.3. Wird Heyflow nach Ziffer 9.2 haftbar gemacht, ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss vorhersehbar waren oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätten vorhergesehen werden können. In diesen Fällen ist die Gesamthaftung auf den Nettopreis beschränkt, den der Kunde im Rahmen des jeweiligen Vertrags in den zwölf (12) Monaten vor Eintritt des schädigenden Ereignisses tatsächlich an Heyflow gezahlt hat. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden – einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Geschäftsverluste, Datenverluste oder Reputationsschäden – besteht nur, wenn solche Schäden vertragstypisch und im konkreten Fall objektiv vorhersehbar waren. Heyflow haftet in keinem Fall für entfernte, zufällige oder rein spekulative Schäden.

9.4. Die in dieser Ziffer 9 genannten Beschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht bei vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte von Heyflow oder soweit eine solche Beschränkung nach zwingendem anwendbarem Recht nicht zulässig ist.

9.5. Alle Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten gleichermaßen zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Heyflow.

9.6. Diese Regelung berührt nicht die gesetzlichen Rechte des Kunden im Falle von Mängeln.

9.7. Heyflow übernimmt keine Haftung für Inhalte, die vom Kunden erstellt oder eingebunden wurden.

9.8. Bindet der Kunde urheberrechtlich geschützte Materialien Dritter – wie beispielsweise Bilder, Schriften, Vorlagen, Audio- oder Videodateien – in seine Funnel ein, ist er allein für die Einhaltung der jeweils geltenden Lizenzbedingungen und -hinweise verantwortlich. Heyflow schließt jegliche Haftung für einen Verstoß des Kunden gegen solche Lizenzbedingungen ausdrücklich aus.

9.9. AI Output kann Fehler, Ungenauigkeiten oder unbeabsichtigte Änderungen enthalten – einschließlich an Inhalten, der bedingten Logik, der Weiterleitung (Routing) oder dem Verhalten eines Funnels – und sollte nicht ohne menschliche Überprüfung und Testung verwendet werden. Heyflow gewährleistet nicht, dass AI Output fehlerfrei, einzigartig oder für einen bestimmten Zweck geeignet ist oder dass damit ein bestimmtes Ergebnis erzielt wird.

9.10. Für die Erzeugung von AI Output verbrauchte Heyflow Credits sind nicht erstattungsfähig und werden nicht wiederhergestellt, auch wenn der AI Output fehlerhaft oder unvollständig ist oder neu erzeugt werden muss, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorschreibt.

9.11. Heyflow haftet nicht für Handlungen, Fehler oder Unterlassungen eines über eine MCP Integration oder ein vergleichbares Mittel verbundenen AI-Assistenten eines Drittanbieters, da dessen Auslegung und Ausführung der Anweisungen des Kunden außerhalb der Kontrolle von Heyflow erfolgen. Allgemeiner haftet Heyflow nicht für Fehler oder unbeabsichtigte Handlungen, die aus der eigenen Nutzung, Konfiguration oder Skripterstellung einer Programmatic Interface durch den Kunden resultieren. Dies umfasst auch sensible Handlungen wie die Veröffentlichung eines Funnels. AI-Systeme werden zwar angewiesen, vor der Ausführung sensibler Handlungen eine Bestätigung des Nutzers einzuholen, jedoch garantiert die nicht-deterministische Natur von AI-Systemen keine Einhaltung dieser Anweisung. Heyflow übernimmt keine Haftung für Handlungen – ob beabsichtigt oder nicht –, die von solchen nicht-deterministischen Systemen ausgeführt werden.

9.12. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die rechtmäßige Nutzung der von ihm hochgeladenen oder anderweitig durch AI erzeugten Inhalte sicherzustellen.

10. Logonutzung und Case Study

10.1. Sofern vertraglich vereinbart, darf Heyflow das aktuelle Unternehmenslogo des Kunden zu Referenzzwecken auf allen von Heyflow betriebenen Online-Plattformen verwenden – einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Website, Display-Anzeigen und Video-Werbung. Dieses Nutzungsrecht gilt bis zu 24 Monate nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

10.2. Sofern vertraglich vereinbart, ist Heyflow berechtigt, eine Case Study über den Kunden zu erstellen und zu veröffentlichen. Diese Case Study kann den konkreten Anwendungsfall, die Gründe für die Wahl von Heyflow sowie die Ausgangssituation vor Beginn der Zusammenarbeit beinhalten. Die Veröffentlichung kann in gedruckter Form oder als Video erfolgen. Dieses Nutzungsrecht besteht bis zu 24 Monate nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Mitwirkungspflichten des Kunden hinsichtlich inhaltlicher Freigabe und Unterstützung der Case Study werden gesondert geregelt.

11. Verpflichtung des Kunden zur rechtmäßigen Nutzung

Kunden sind verpflichtet, alle geltenden Gesetze sowie die Nutzungsrichtlinien von Heyflow einzuhalten. Insbesondere ist es untersagt:

  • Rechte Dritter zu verletzen, insbesondere geistige Eigentumsrechte oder Persönlichkeitsrechte;

  • rechtswidrige Inhalte zu erstellen oder hochzuladen;

  • auf die Dienste von Heyflow mit unautorisierten oder rechtswidrigen Methoden zuzugreifen;

  • Sicherheitsfunktionen, Zugriffskontrollen oder andere Schutzmaßnahmen von Heyflow, Partnern oder Dritten zu umgehen, zu deaktivieren oder zu beeinträchtigen;

  • nicht-öffentliche Bereiche der Heyflow-Dienste, -Website oder -Infrastruktur zu betreten oder zu manipulieren;

  • Metadaten, Metatags, versteckte Texte oder sonstige Website-Informationen zu fälschen oder zu manipulieren;

  • die Herkunft von Inhalten zu verschleiern;

  • Inhalte, Elemente oder Bestandteile der Heyflow-Website oder -Dienste ohne Genehmigung zu kopieren, spiegeln, einbetten, vervielfältigen, weiterzuverkaufen, anzuzeigen oder anderweitig zu verwenden;

  • automatisierte Skripte, Bots, Crawler oder Data-Mining-Tools einzusetzen, um Inhalte oder Systeme von Heyflow zu scrapen, zu crawlen, herunterzuladen oder anderweitig zu extrahieren, zu analysieren oder mit ihnen zu interagieren – es sei denn, der Zugriff erfolgt über eine von Heyflow zu diesem Zweck ausdrücklich zur Verfügung gestellte Programmatic Interface, und in jedem solchen Fall vorbehaltlich der jeweils geltenden Volumengrenzen und dieser Fair-Use-Richtlinie;

  • sich als andere Personen auszugeben, Zugehörigkeiten zu Personen, Unternehmen oder Organisationen falsch darzustellen oder andere Nutzer bzw. Dritte zu belästigen oder zu verfolgen;

  • betrügerische, irreführende oder böswillige Aktivitäten auszuüben, einschließlich Phishing, Betrug oder der unberechtigten Erlangung sensibler Informationen;

  • unaufgeforderte oder unautorisierte Werbenachrichten, Kettenbriefe oder andere Formen von Spam zu versenden;

  • Schwachstellenscans, Lasttests oder Penetrationstests der Heyflow-Website oder -Plattform ohne vorherige schriftliche Zustimmung durchzuführen.

Heyflow behält sich das Recht vor, den Vertrag mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls gegen eine der vorstehenden Bestimmungen verstoßen wird.

12. Fair-Use-Richtlinie

12.1. Kunden dürfen die Heyflow-Plattform nicht in einer Weise nutzen, die absichtlich Nutzungsgrenzen umgeht oder Verbrauchskennzahlen durch automatisierte oder täuschende Mittel künstlich verzerrt. Diese Richtlinie gilt unabhängig vom jeweiligen Plan oder Kontingent.

12.2. Kunden dürfen den Traffic nicht künstlich erhöhen oder bestehende Nutzungsgrenzen durch automatisierte Mittel umgehen – insbesondere nicht durch Bots, Skripte oder wiederholende Auslösemechanismen.

12.3. Wiederholte oder besonders schwerwiegende Verstöße gegen diese Fair-Use-Richtlinie können zur Sperrung des Kontos oder Beendigung des Leistungsvertrags führen. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt in diesen Fällen nicht.

13. Datenschutz und Datenverarbeitung

13.1. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die vollständige Einhaltung aller anwendbaren Datenschutzgesetze und -vorschriften sicherzustellen – einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), den California Consumer Privacy Act (CCPA) sowie alle weiteren einschlägigen internationalen, nationalen oder lokalen Bestimmungen – sofern über Funnel personenbezogene Daten von Endnutzern verarbeitet werden.

13.2. Der Kunde ist selbst für die datenschutzrechtskonforme Einbindung und Verwendung von Funnels und Information seiner Endnutzer verantwortlich. Heyflow trifft keine Rechtspflicht, dem Kunden Hinweise zur datenschutzrechtskonformen Einbindung und Verwendung von Funnels und/oder Information von Endnutzern zur Verfügung zu stellen. Soweit Heyflow derartige Hinweise gibt, geschieht dies unverbindlich und begründet keine Haftung Heyflows. Unberührt bleibt eine Haftung aus unerlaubter Handlung oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften.

13.3. Soweit Heyflow für den Kunden personenbezogene Endnutzerdaten verarbeitet, erfolgt dies auf der Grundlage von Heyflows Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung (Anhang 1). Diese sind Bestandteil der AGB.

13.4. Heyflow kann Unterauftragsverarbeiter in Anspruch nehmen, die in Anhang 3 der Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung aufgeführt sind. Änderungen bei den Unterauftragsverarbeitern werden dem Kunden mitgeteilt. Widersprüche müssen innerhalb von zwei (2) Wochen schriftlich und unter Angabe wichtiger Gründe erhoben werden. Ist der Widerspruch berechtigt, kann Heyflow:

  • von der Umsetzung der geplanten Änderung für diesen Kunden absehen und ihn von Funktionen ausschließen, die den neu hinzugekommenen Unterauftragsverarbeiter betreffen; oder

  • den Widerspruchsgrund beheben, den Kunden hierüber informieren und eine erneute Widerspruchsfrist einräumen. Wird kein weiterer Widerspruch erhoben oder werden ausschließlich die vom Kunden vorgeschlagenen Änderungen umgesetzt, gilt die Änderung als akzeptiert.

Wird keine Lösung gefunden, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Widerspruchsfrist kündigen.

13.5. Verbindet ein Kunde Heyflow mit einem AI-Assistenten eines Drittanbieters (wie z. B. Claude oder ChatGPT), der unter dem eigenen Konto des Kunden und im Rahmen seiner eigenen Vereinbarung mit dem jeweiligen Anbieter betrieben wird, z. B. über eine MCP Integration, handelt Heyflow hierbei nicht als Unterauftragsverarbeiter; der Assistent handelt auf eigene Anweisung des Kunden im Rahmen der eigenen Vereinbarung des Kunden mit seinem Anbieter.

13.6. Heyflow nutzt AI-Anbieter von Drittanbietern (wie z. B. Anthropic und OpenAI), um im Rahmen der Erbringung der Dienste Daten zu verarbeiten. Solche Anbieter handeln in diesem Zusammenhang als Unterauftragsverarbeiter von Heyflow und sind bzw. werden als solche in Anhang 3 der Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung aufgeführt, vorbehaltlich des oben beschriebenen Verfahrens zur Benachrichtigung über und zum Widerspruch gegen Unterauftragsverarbeiter. Heyflow ist berechtigt, anonymisierte Nutzungsdaten (z. B. Anzahl der Besuche, Absprungraten, Gerätetypen) zu erheben und zu analysieren, um seine Dienste zu optimieren. In diesem Zusammenhang werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet.

13.7. Der Kunde bestimmt selbst, wohin die Antworten der Endnutzer weitergeleitet werden (über Response Handler).

13.8. Heyflow vertraut auf die Dienste des externen Datenschutzdienstleisters Proliance GmbH:
PROLIANCE GmbH
Dominik Fünkner
www.datenschutzexperte.de
Leopoldstr. 21
80802 München
[email protected]

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder den über unsere Dienste geschlossenen Verträgen entstehen, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten gemäß vorstehender Regelung ist Hamburg.

Bei internationalen Verträgen vereinbaren die Parteien, dass ausschließlicher Gerichtsstand weiterhin Hamburg, Deutschland, bleibt und deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts zur Anwendung kommt.

15. Änderung der AGB

Wir behalten uns vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Sind Änderungen nicht ausschließlich zugunsten des Kunden, informiert Heyflow den Kunden über die Änderung und deren Wirksamkeitsdatum mindestens vierzehn (14) Tage im Voraus. Der Kunde kann der Änderung innerhalb dieser Frist schriftlich unter Angabe von Gründen widersprechen. Wird ein berechtigter Widerspruch erhoben und behebt Heyflow diesen nicht, kann der Kunde den betroffenen Leistungsvertrag innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Ablauf der Widerspruchsfrist ohne Nachteile kündigen. Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, treten die geänderten Bedingungen wie angegeben in Kraft.

16. Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen), soweit diese Nichterfüllung oder Verzögerung auf Ereignisse oder Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen („Ereignis höherer Gewalt“). Solche Ereignisse umfassen insbesondere – aber nicht abschließend – Naturkatastrophen (wie Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme oder Brände), Krieg, bewaffnete Konflikte, Terrorismus, zivile Unruhen, Arbeitskämpfe oder Streiks, Pandemien oder Epidemien, behördliche Maßnahmen oder Einschränkungen, Embargos, Ausfälle oder Verzögerungen bei Lieferanten oder Subunternehmern, großflächige Internetausfälle, Denial-of-Service-Angriffe, Cybersecurity-Vorfälle sowie Strom- oder Versorgungsausfälle.

Die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich schriftlich über das Ereignis zu informieren, sobald sie davon Kenntnis erlangt, und sich nach Kräften darum zu bemühen, die Auswirkungen des Ereignisses zu minimieren. Die Leistungspflicht ist für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt sowie für den angemessenen Zeitraum zur Wiederaufnahme der Leistungserbringung ausgesetzt.

Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als dreißig (30) aufeinanderfolgende Tage an und wird dadurch die Fähigkeit der betroffenen Partei zur Vertragserfüllung wesentlich beeinträchtigt, so ist jede Partei berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei ohne Haftung zu kündigen.


Anhang 1

Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung